Häufige Fragen zur Psychotherapie

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Psychotherapie, Kosten und organisatorische Abläufe.

FAQ

Eine Einheit dauert üblicherweise 50 Minuten.

Psychotherapie ist ein prozessorientierter Prozess. Häufig findet eine Einheit einmal pro Woche oder alle zwei Wochen statt.

Die genaue Frequenz richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Anliegen.

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung gewährt die gesetzliche Krankenversicherung einen Kostenzuschuss zur Psychotherapie.

Für den Zuschuss benötigen Sie eine Überweisung vom Hausarzt oder Facharzt, die vor der zweiten Therapieeinheit ausgestellt werden muss.

Der Kostenzuschuss beträgt derzeit pro Therapieeinheit (50 Minuten):

  • ÖGK: €33,70
  • BVAEB: €50,20
  • SVS: €50

Bitte beachten Sie, dass sich diese Beträge ändern können.

Viele private Zusatzversicherungen übernehmen Kosten für Psychotherapie teilweise oder vollständig.

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung über die jeweiligen Bedingungen.

Sogenannte Modellplätze bzw. Psychotherapie auf Krankenschein werden derzeit nicht angeboten.

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen in der Regel in Rechnung gestellt werden.

Bei Verspätungen kann die Einheit meist nicht verlängert werden, da nachfolgende Termine bereits vereinbart sind.

Die vereinbarte Einheit wird dennoch vollständig verrechnet.

Ja. Psychotherapeut:innen unterliegen einer gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht.

Alle Inhalte der Gespräche werden streng vertraulich behandelt. Diese Verschwiegenheit gilt selbstverständlich auch über die Dauer der Therapie hinaus.

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